Dienstardleasing mit JobRad®
JobRad® per Gehaltsumwandlung
Beim JobRad® per Gehaltsumwandlung bedient der oder die Angestellte die Monatsraten aus dem Bruttolohn (sogenannte Barlohnumwandlung). Seit 2020 versteuert er oder sie in dieser Variante den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des JobRads nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung.
- Diese steuerliche Regelung gilt für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h). Der durch die private Nutzung entstehende geldwerte Vorteil ist vom Mitarbeiter zu versteuern.
- Durch die 0,25 %-Regel spart der Mitarbeiter im Vergleich zum klassischen Kauf bis zu 40% - und deutlich mehr, wenn der Arbeitgeber das JobRad® bezuschusst.
Mobilitäts-plus
Gesundheits-Plus
Plus für die Umwelt
JobRad® als Gehaltsextra
Beim JobRad® als Gehaltsextra findet keine Barlohnumwandlung statt. Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder Pedelec, übernimmt die vollen Kosten und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitabeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. In diesem Fall entfällt für den Mitarbeiter die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung.
- Diese steuerliche Regelung gilt für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h).
- Der Arbeitgeber muss das Fahrrad oder Pedelec zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§3 Nr.37 EStG) zur Verfügung stellen. Dann entfällt für den Mitarbeiter seit 2019 die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das heißt, der Mitarbeiter fährt sein JobRad steuerfrei.
Dienstradleasing mit JobRad®
- Dienstfahrrad oder E-Bike
- per Gehaltsumwandlung mit steuerlicher Förderung bis zu 40 Prozent sparen
- arbeitgeberfinanziertes JobRad® ist für die beschäftigten völlig kosten- und steuerfrei
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen in unserem Geschäft in Templin zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie weiter unten.